Fernfahrerstammtisch befasst sich mit Fortbildung

Sittensen/A1: Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz stand am Mittwochabend beim 123. Fernfahrerstammtisch der Polizeidirektion Lüneburg im Autohof Sittensen im Mittelpunkt des Interesses. Reiner Wintjen, von der Fahrschule Janssen, gab der Runde als Experte für die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern interessante Einblicke in die Thematik.

 

Die Rechtslage sieht vor, dass Berufskraftfahrer innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes an Weiterbildungsmaßnahmen zum Kraftfahrwesen teilnehmen müssen, um weiterhin im gewerblichen Personen- und Güterverkehr beschäftigt werden zu können. Dazu gehören unter anderem Auffrischungen zu den aktuellen Sozialvorschriften und zur Ladungssicherung.

 

Diese Schulungsmaßnahmen werden unter der Schlüsselzahl 95 im Führerschein der Kraftfahrer nachgewiesen. Ab September 2014 muss der Großteil aller Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr einen solchen Nachweis erbringen. Nur ein kleiner Anteil fällt noch unter eine Ausnahmeregelung, muss aber bis zum September 2016 alle Module der Qualifikation besucht haben. Für Berufskraftfahrer im Bereich der Personenbeförderung habe diese Regelung bereits zum September 2013 Geltung erlangt.

 

"Viele Kraftfahrer auch im Bereich der Güterbeförderung haben mit den Fortbildungsmodulen sehr zeitgerecht begonnen und sie erfolgreich abgeschlossen", resümierte Rainer Wintjen zum aktuellen Stand.   zurück

 

Heiner van der Werp,  Polizeiinspektion Rotenburg / Pressestelle - 04.09.2014

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